Steuereinnahmen bayerischer Gemeinden in Corona-Zeiten
Die Summe der gemeindlichen Steuereinnahmen im 2. Quartal 2020 liegt mit 4.741 Millionen Euro um 11,3 Prozent und damit um 604 Millionen Euro unter dem Ergebnis des Vorjahres von 5.345 Millionen Euro. Die Einnahmen der Gewerbesteuernetto sind dabei von 2.286 Millionen Euro auf 1.527 Millionen Euro zurückgegangen. Dies stellt einen Rückgang um -33,6 Prozent dar und bedeutet Mindereinnahmen für die Kommunen von 769 Millionen Euro. Überraschend stabil hat sich im 2. Quartal der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entwickelt, der mit 2.289 Millionen Euro um 156 Millionen Euro (+7,3%) über den Einnahmen des Vorjahres von 2.133 Millionen Euro liegt. Im 2. Quartal haben sich die Gewerbesteuernettoeinnahmen bei den kreisfreien Städten um rund 485 Millionen Euro (-44,1%) verringert. Die Einnahmeausfälle bei den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden betragen rund 284 Millionen Euro (-23,9%).
Unter Berücksichtigung der Entwicklungen des 2. Quartals 2020 ergibt sich für das erste Halbjahr 2020 ein Einnahmerückgang von 8.486 Millionen Euro im Vorjahr auf 7.856 Millionen Euro in diesem Jahr. Dies bedeutet ein Minus von 630 Millionen Euro (-7,4%). Auch hier schlägt der Rückgang der Gewerbesteuernetto mit 782 Millionen Euro (-15,7%) spürbar zu Buche. Die Einnahmen betragen im ersten Halbjahr 4.203 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr hat sich wider Erwarten der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer somit insgesamt leicht positiv entwickelt. Die Einnahmen betrugen 2.270 Millionen Euro gegenüber 2.120 Millionen Euro im Vorjahr. Dies bedeutet einen Zuwachs um 150 Millionen Euro (+7,1%).
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen bleibt festzustellen, dass das erste Kalendervierteljahr noch eine erfreuliche Entwicklung aufwies und deshalb die Auswirkungen der Corona-Pandemie zum zweiten Quartal und damit auch im ersten Halbjahr zwar bereits spürbar sind, aber ihre volle Wirkung, noch nicht entwickelt haben. Die Steuerschätzung, die Anfang September erfolgt ist, bestätigt den Trend (die hierzu näheren Informationen können Sie den Unterlagen des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen).
Insgesamt bleibt zu hoffen, dass die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle für eine weitgehende Kompensation der Mindereinnahmen reichen. Hier bleibt die weitere Entwicklung, insbesondere des 3. und 4. Quartals abzuwarten.
Nähere Informationen können Sie den Übersichten des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung entnehmen.