Bauernverband, VBEW und Gemeindetag aktualisieren Rahmenregelung für Wasser- und Abwasserleitungen
Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung müssen auch landwirtschaftliche
Grundstücke in Anspruch genommen werden. Der Bayerische Bauernverband
(BBV) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
(VBEW) tragen seit Jahrzehnten dazu bei, dass solche Maßnahmen auch ohne
staatliche Regelungen und Gerichte möglichst unbürokratisch stattfinden. Die
beiden Verbände haben nun die bisher geltende Rahmenregelung für die dingliche
Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen nicht nur aktualisiert, sondern
ihren Stellenwert mit dem Beitritt des Bayerischen Gemeindetags maßgeblich
gesteigert.
Frau Dr. Juliane Thimet, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds: „Wir
freuen uns, als neuer Vertragspartner unseren Beitrag für allgemein akzeptierte
Regelungen in Bayern zur Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Ver- und
Entsorgungsleitungen zum Wohle der Allgemeinheit zu leisten.“
Die aktualisierte Rahmenvereinbarung gibt den bayerischen Landwirten sowie den Ver- und
Entsorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft Empfehlungen an die Hand, wie die
Verlegung und grundbuchrechtliche Sicherung von Trink- und Abwasserleitungen auf
landwirtschaftlichen Grundstücken vereinbart werden kann. „Unseren
Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ist die Notwendigkeit dieser Leitungen und
Anlagen natürlich weiterhin bewusst. Unabdingbar ist, dass mit der Fortschreibung dieser
Vereinbarung die Belange der Landwirtschaft weiterhin umfassend berücksichtigt
werden“, sagte Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist insbesondere auch die finanzielle
Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, wenn eine
Leitung mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert werden soll.
VBEW-Vorstandsmitglied Markus Rauh stellte abschließend fest: „Der Vertrag ist ein
wichtiger Baustein, um den Ver- und Entsorgern in Bayern auch für die Zukunft
angemessene und sichere Rahmenbedingungen für den Bau ihrer Anlagen zu
gewährleisten. Die Einigung der Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kommt am Ende
allen bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zugute“.