Nachdem das Wärmeplanungsgesetz des Bundes am 20.12.2023 verkündet wurde und am 1.1.2024 in Kraft getreten ist, wissen auch in Bayern die Kommunen noch nicht recht, wie sie in Zukunft mit der Ergänzung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) umgehen sollen.
Entgegen früheren Verlautbarungen sind auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern betroffen. Durch die vom Gesetzgeber gewollte Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz stehen die Städte, Märkte und Gemeinden im Fokus aller Wärmenutzer. Die Gemeinde soll den Fahrplan vorgeben, in welchen Bereichen die Gebäudeeigentümer selbst ihre Heizungen bis 2045 CO2-frei bekommen müssen und wo ein Wärme- , Wasserstoff- oder klimaneutrales Gasnetz angeboten wird. Außerdem bedrängen Fachplaner die Gemeinden, nun schnell Wärmeplanungen in Auftrag zu geben, da aufgrund der angekündigten Verpflichtung die Förderprogramme in Kürze eingestellt werden.
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