Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Gemeindetag

Entwicklung

Die Entwicklung des Verbands

  • 25. Februar 1912: In Kolbermoor wird der »Verband der Landgemeinden des Königreichs Bayern« gegründet. 56 Gemeinden waren Gründungsmitglieder.

  • 1914: Nahezu die Hälfte der 7.940 bayerischen Landgemeinden gehört dem Verband an.

  • 11. Januar 1919: Das Innenministerium erkennt den Verband als gemeinsame Interessenvertretung der bayerischen Landgemeinden an.

  • 1. Mai 1934: Im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung wird der Verband zwangsweise zur »Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags« erklärt und damit seiner Funktion als eigenständiger Interessenvertretung beraubt.

  • 1947/1948: Der »Verband der Landgemeinden Bayerns« konstituiert sich neu.

  • 12. Juni 1954: Aus dem »Verband der Landgemeinden« wird der »Bayerische Gemeindetag«. Das Innenministerium verleiht ihm den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  • 1969: Vor der Gemeindegebietsreform in den 70er Jahren zählt der Verband 6.603 Mitglieder.

  • 2004: Von den insgesamt 2.031 kreisangehörigen Gemeinden, Märkten und Städten Bayerns sind 2.000 Mitglied des Bayerischen Gemeindetags.

  • 2021: Von den insgesamt 2.031 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden Bayerns sind alle Mitglied des Bayerischen Gemeindetags.

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